Bessere Umsetzung der Legehennen-Richtlinie erforderlich
Die Haltung von Legehennen in konventionellen Käfigen wird laut EU-Gesetz ab dem 1. Januar 2012 verboten. Viele Betriebe haben die Übergangszeit genutzt, um unter großen Anstrengungen und zukunftsgerichteten Investitionen ihre Betriebe auf die neuen Vorschriften zum Tierschutz umzustellen.
Es gibt aber auch eine große Anzahl von Produzenten, die ihre Betriebe nicht frist-gerecht umstrukturieren. Deshalb wird jetzt darüber diskutiert, ob die Übergangsfrist verlängert werden soll.
Albert Deß kritisiert eine mögliche Verlängerung der Übergangsfrist und warnt vor Wettbewerbsverzerrungen. In Deutschland und anderen EU-Ländern ist eine ter-mingemäße Umstellung mit großem finanziellen Aufwand durchgeführt worden. Vie-le Eierproduzenten haben enorme Investitionskosten getätigt, um die neuen Geset-zesvorgaben einzuhalten. In der Richtlinie zum Legehennenschutz von 1999 wurde festgelegt, dass die Legehennenhaltung in herkömmlichen Käfigen verboten ist. „Meiner Meinung nach war das ein genügend langer Zeitraum, um die notwendigen Umstrukturierungen vorzunehmen“, so Albert Deß.
"Käme es zu einer Fristverlängerung, würde das für die umgestellten Betriebe zu einer Wettbewerbsverzerrung kommen. Es kann nicht sein, dass die Betriebe, die ordnungsgemäß umgestellt haben, Wettbewerbsnachteile in der Zeit nach dem 1. Januar 2012 hinnehmen müssen, während andere Betriebe eine Fristverlänge-rung bekommen. Entstehende mögliche Wettbewerbsverzerrungen sind nicht ak-zeptabel", so Albert Deß abschließend.

