Europäischer Gerichtshof erklärt die Veröffentlichung von Agrargeldern für unzulässig/ Datenschutz muss auch für Landwirte gelten
Die Veröffentlichung der Empfänger von EU-Agrarbeihilfen ist unzulässig. Das hat heute der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden. Laut EuGH ist es nicht mit dem Datenschutzrecht vereinbar. Albert Deß (CSU/EVP), agrarpolitischer Sprecher der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament, begrüßt dieses Urteil: " Die Veröffentlichung landwirtschaftlicher Betriebsdaten mit vollständiger Adresse im Internet ist nach meinem Rechtsverständnis ein grober Verstoß gegen den Datenschutz. Privatsphäre und Datenschutz müssen für alle gelten, auch für Landwirte."
Die Veröffentlichung der Agrarsubventionen wurde im Rahmen der Transparenzinitiative der EU von 2005 von Kommission und Rat beschlossen. Danach sollen alle Empfänger der Agrarbeihilfen mit Firma, Namen, Ort und Postleitzahl auf der entsprechenden Internetseite bekannt gegeben.
"Die Entscheidung des EuGH bestätigt meine Forderung nach Datenschutz für alle. Es kann nicht sein, dass nur Landwirte ihre Agrardaten veröffentlichen müssen. Wenn Transparenz für öffentliche Gelder gefordert wird, müssen alle Empfänger öffentlicher Gelder genannt werden, sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene", so der bayerische Abgeordnete Albert Deß.

