03.05.2011

Agrarausschuss will falsche Bezeichnungen bei Fruchtsäften verbieten

Fruchtsäfte sollen keine falschen Bezeichnungen tragen dürfen, forderte heute der Landwirtschaftsausschuss des Europäischen Parlaments. Die Verwendung irreführender Begriffe wie "naturreiner Fruchtsaft", die beim Verbraucher fälschlicherweise den Eindruck erwecken, es handle sich um Saft aus frischem Obst, sollten verboten werden. Dies forderte heute eine breite Mehrheit des Landwirtschaftsausschusses.

"Wo Frucht draufsteht, muss auch Frucht drin sein. Verbraucher dürfen durch irreführende Bezeichnungen nicht getäuscht werden", verlangte der agrarpolitische Sprecher der EVP-Fraktion im Landwirtschaftsausschuss des Europäischen Parlaments, Albert Deß (CSU).

Zudem sprach sich der Ausschuss bei der heutigen Abstimmung dafür aus, dass importierte Fruchtsäfte aus Ländern außerhalb der Europäischen Union den gleichen Anforderungen unterliegen wie europäische Waren.

"Alle Fruchtsäfte müssen den gleichen Kriterien unterliegen, egal ob sie innerhalb oder außerhalb der EU hergestellt wurden. Die EU darf für eigene Produkte nicht strenge Kriterien festlegen, und bei Importware ein Auge zudrücken. Der Verbraucher muss sicher sein, dass jeder Fruchtsaft den strengen europäischen Anforderungen genügt", betonte Deß.

 

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Albert Deß MdEP

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