Neue Gesetzesvorschläge für Klonen sind notwendig!
Wiederholt haben sich in Straßburg die Abgeordneten des Europäischen Parlaments mit dem Verbot von Klonfleisch in Europa auseinandergesetzt. Im Grundsatz geht es um neue gesetzliche Regelungen, welche die Nutzung geklonter Tiere für die Nahrungsmittelproduktion vorsehen. "Meine Fraktion fordert mehrheitlich ein Verbot von Klonfleisch in der Nahrungsmittelkette", erklärt der Europaabgeordnete Albert Deß.
Die Versorgungslage in der Europäischen Union ist ausreichend und es gibt keinen Anlass, in Europa auf Fleisch geklonter Tiere zurückzugreifen. Insbesondere sind Fragen der Tiergesundheit und der Ethik nicht ausreichend berücksichtigt.
Eine überwiegende Mehrheit der europäischen Verbraucher spricht sich dagegen aus, das Klonen zur Produktion von Lebensmitteln zu fördern. "Das Europäische Parlament ist sich seiner Verantwortung bewusst und setzt sich seit langem für ein Klonfleischverbot in Europa ein", so Albert Deß weiter.
"Mehrfach habe ich die Europäische Kommission aufgefordert, so schnell wie möglich ein neues Gesetzgebungsverfahren für Klonfleisch zu starten. Alle bisherigen Verhandlungen zwischen Parlament und Ministerrat zur Novellierung der Verordnung zu "neuartigen Lebensmitteln" sind gescheitert. Im Vermittlungsausschuss konnte kein Kompromiss gefunden werden. Der Ministerrat hat auch einen Kompromissvorschlag für eine Kennzeichnung abgelehnt", so Albert Deß abschließend.

