Ausschuss für Internationalen Handel
Der Ausschuss „Internationaler Handel” (INTA) ist zuständig für Fragen im Zusammenhang mit der Festlegung und Durchführung der gemeinsamen Handelspolitik der Union und ihren Außenwirtschaftsbeziehungen, insbesondere:
- die finanziellen, wirtschaftlichen und handelspolitischen Beziehungen zu Drittländern und regionalen Organisationen
- Maßnahmen zur technischen Harmonisierung oder Standardisierung in Bereichen, die von Instrumenten des Völkerrechts erfasst sind
- die Beziehungen zu den einschlägigen internationalen Organisationen und zu Organisationen, die die regionale wirtschaftliche und handelspolitische Integration außerhalb der Union fördern
- die Beziehungen zur WTO, insbesondere ihre parlamentarische Dimension.
Der Ausschuss unterhält die Verbindung mit den zuständigen interparlamentarischen Delegationen und Ad-hoc-Delegationen, soweit die wirtschaftlichen und handelspolitischen Aspekte der Beziehungen zu Drittländern berührt sind.
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